Aktuelles & Tipps

Ordination geschlossen (Urlaub)

Montag, 22.Mai – Freitag, 26.Mai

FSME-Impfung

Die FSME-Impfung ist im Aktionszeitraum von 1. Februar bis 31. August 2023 in der Ordination ohne Anmeldung möglich.

Krankenkassen gewähren einen Zuschuß beim FSME-Impfstoff, der direkt vom Preis abgezogen wird:
ÖGK 4,50 EUR
BVAEB-OEB, BVAEB-EB 17,00 EUR
KFA 16,00 EUR
SVS-GW, SVS-LW 16,00 EUR

Unbesetzte Wochenend-Dienste 2023

Da in unserem Sprengel (Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang, Eggern, Litschau, Brand-Nagelberg, Eisgarn, Reingers, Haugschlag) momentan 3 Hausarztstellen unbesetzt sind, ist es leider aufgrund des Ärztemangels nicht möglich, alle Wochenend-Dienste zu besetzen.
Davon betroffen sind die Wochenenenden 14., 15. Jänner, 18., 19. Februar, 8., 9., 10. April, 13., 14. Mai 2023

An diesen Wochenenden gibt es keinen diensthabenden Arzt in unserem Sprengel.
Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an einen diensthabenden Kollegen in einem Nachbarsprengel oder an eine der Ambulanzen der Landeskliniken Gmünd und Waidhofen/Thaya.

Die aktuellen Empfehlungen, Ordinationen ausschließlich nach telefonischer Rücksprache aufzusuchen, betreffen auch den Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen.

Hinweis: Der kassenärztliche Wochenend- und Feiertagsdienst umfasst ausschließlich die Zeit zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr. Ordinationsbetrieb ist von 9:00 bis 11:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin!

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450, in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19:00 bis 07:00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit §2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis.

Jahreswechsel 2022/2023

Erhöhung der Rezeptgebühr 2023

Die Rezeptgebühr beträgt ab 1. Jänner 2023 je Packung EUR 6,85. Alleinstehende Personen, deren monatliche Netto-Einkünfte EUR 1.110,26 nicht übersteigen, und Ehepaare, deren monatliche Netto-Einkommen EUR 1.751,56 nicht übersteigen, können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen.

Selbstbehalte und Heilbehelfe

Der Kostenanteil für Heilbehelfe beträgt im Jahr 2023 mindestens EUR 39,–.

Erhöhung des Pflegegeldes 2023

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es beträgt ab 1. Jänner 2023 nach dem Bundespflegegeldgesetz:

Stufe 1: EUR 175,–
Stufe 2: EUR 322,70
Stufe 3: EUR 502,80
Stufe 4: EUR 754,–
Stufe 5: EUR 1.024,20
Stufe 6: EUR 1.430,20
Stufe 7: EUR 1.879,50

Corona, COVID-19

Wenn Sie unter Husten, Fieber, sonstigen Erkältungssymptomen leiden,
rufen Sie uns an (02859 7320).
Wir können Sie telefonisch beraten und behandeln und krank schreiben.

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Verzichten Sie auf den Arztbesuch, wenn nicht unbedingt notwendig

Medikamente können wie gewohnt telefonisch (02859 7320) oder per FAX (02859 7320 4) bestellt werden sowie nach Absprache in der Ordination abgeholt werden.

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Bei Verdacht auf eine Infektion: 1450

Telefonische Gesundheitsberatung

Ärztenachtdienst

Niedergelassene Ärzte und Ärzte des Krankenhauses Gmünd sind zur Versorgung der Bevölkerung
  • täglich von 19:00 Uhr – 07:00 Uhr
  • unter der Telefonnummer 141 (ohne Vorwahl) bzw. an Wochenden 141 oder 0664 8188011 erreichbar.
Unter dieser Nummer meldet sich ein Arzt, der als Koordinator die weiteren Schritte für Sie veranlaßt.