Author - Josef Ziegler

Grippe-Impfung demnächst erhältlich

  • Im Herbst 2023 startet das österreichweit einheitliche „Öffentliche Grippeimpfprogramm Influenza“.
  • Es ist ein Selbstbehalt von 7 Euro zu bezahlen.
  • Ausgenommen vom Selbstbehalt (Gratisimpfung) sind
    • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung – das gilt auch für Personen, die die Rezeptgebührenobergrenze erreicht haben und deshalb befreit sind.

COVID-19-Impfung

Experten warnen vor einer Herbst-Welle und empfehlen vor allem Risikogruppen, sich gegen die neuen Varianten impfen zu lassen.

Der adaptierte Impfstoff XBB.1.5 ist ab September 2023 in der Ordination vorhanden, die Impfung kann nach Voranmeldung gratis durchgeführt werden.

Unbesetzte Wochenend-Dienste 2023

Da in unserem Sprengel (Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang, Eggern, Litschau, Brand-Nagelberg, Eisgarn, Reingers, Haugschlag) momentan mehrere Hausarztstellen unbesetzt sind, ist es leider aufgrund des Ärztemangels nicht möglich, alle Wochenend-Dienste zu besetzen.

Davon betroffen sind die Wochenenenden 14., 15. Jänner, 18., 19. Februar, 8., 9., 10. April, 13., 14. Mai sowie voraussichtlich 15. August, 30. September und 1. Oktober 2023.

An diesen Wochenenden gibt es keinen diensthabenden Arzt in unserem Sprengel.
Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an einen diensthabenden Kollegen in einem Nachbarsprengel oder an eine der Ambulanzen der Landeskliniken Gmünd und Waidhofen/Thaya.

Die aktuellen Empfehlungen, Ordinationen ausschließlich nach telefonischer Rücksprache aufzusuchen, betreffen auch den Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen.

Hinweis: Der kassenärztliche Wochenend- und Feiertagsdienst umfasst ausschließlich die Zeit zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr.

Ordinationsbetrieb ist von 9:00 bis 11:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin!

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450, in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19:00 bis 07:00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit §2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis.

Jahreswechsel 2022/2023

Erhöhung der Rezeptgebühr 2023

Die Rezeptgebühr beträgt ab 1. Jänner 2023 je Packung EUR 6,85. Alleinstehende Personen, deren monatliche Netto-Einkünfte EUR 1.110,26 nicht übersteigen, und Ehepaare, deren monatliche Netto-Einkommen EUR 1.751,56 nicht übersteigen, können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen.

Selbstbehalte und Heilbehelfe

Der Kostenanteil für Heilbehelfe beträgt im Jahr 2023 mindestens EUR 39,–.

Erhöhung des Pflegegeldes 2023

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es beträgt ab 1. Jänner 2023 nach dem Bundespflegegeldgesetz:

Stufe 1: EUR 175,–
Stufe 2: EUR 322,70
Stufe 3: EUR 502,80
Stufe 4: EUR 754,–
Stufe 5: EUR 1.024,20
Stufe 6: EUR 1.430,20
Stufe 7: EUR 1.879,50

Corona, COVID-19

Wenn Sie unter Husten, Fieber, sonstigen Erkältungssymptomen leiden,
rufen Sie uns an (02859 7320).
Wir können Sie telefonisch beraten und behandeln und krank schreiben.

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Verzichten Sie auf den Arztbesuch, wenn nicht unbedingt notwendig

Medikamente können wie gewohnt telefonisch (02859 7320) oder per FAX (02859 7320 4) bestellt werden sowie nach Absprache in der Ordination abgeholt werden.

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Bei Verdacht auf eine Infektion: 1450

Telefonische Gesundheitsberatung