Aktuelles & Tipps

Ordination zu Weihnachten geschlossen

Die Ordination ist vom 23.12.2024 bis 3.1.2025 geschlossen.

 

Die Weihnachtszeit lädt uns ein, innezuhalten und auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Ihnen von Herzen für Ihr Vertrauen zu danken.

Gesundheit und Wohlergehen sind ein Geschenk, das wir alle zu schätzen wissen. Es erfüllt uns mit Freude und Stolz, dass wir Sie auch im Jahr 2024 auf Ihrem Weg zu einem gesünderen und bewussteren Leben begleiten durften.

Für die Feiertage wünschen wir Ihnen Momente der Besinnung, Wärme und Zuversicht.
Wir hoffen, dass das neue Jahr für Sie Gesundheit, Freude und viele positive Begegnungen bereithält. Alles Gute!

 

Grippe-Impfung 2024/2025 kostenlos

vorhandene Impfstoffe: Influvac Tetra und besonders geeignet für Senioren Fluad Tetra

Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ ist ein österreichweit einheitliches Impfangebot für Influenza.
Es ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Das Impfprogramm wird in der kommenden Impfsaison 2024/2025 fortgesetzt.

Die Influenza Impfung ist für alle Altersgruppen kostenlos! Es gibt in der Impfsaison 2024/2025 keinen Selbstbehalt mehr.

COVID 19-Impfung ab September 2024 kostenlos

Ab September können Sie wieder kostenlos gegen COVID 19 mit dem Impfstoff Pfizer Comirnaty JN.1 geimpft werden.

Impftermine sind Dienstag vormittag 08:00-12:00 Uhr und Donnerstag nachmittag 16:00-18:00 Uhr.
Bitte um telefonische Voranmeldung!

HPV-Impfung vom 9. bis zum 30. Geburtstag kostenlos

Allgemeine Informationen

Humane Papillomaviren (HPV) verursachen Krebsvorstufen (prämaligne Veränderungen) und Krebserkrankungen des Gebärmutterhalses (Zervixkarzinom), der Vagina, des Anus, des Penis, des Rachen und Kehlkopf.

Die Impfung gegen HPV ist vorbeugend wirksam. Vor den ersten sexuellen Aktivitäten erzielt sie den größtmöglichen persönlichen Nutzen. Zusätzlich können aber auch bereits sexuell aktive Personen von der Impfung profitieren.

Die Impfung wird daher Mädchen und Buben bzw. Frauen und Männern bis zum 30. Geburtstag allgemein empfohlen, danach optional.

 

Kostenfreies Impfprogramm und Kinderimpfung

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 9. bis zum 30. Geburtstag ist die HPV-Impfung mit 01. Juli 2024 kostenlos. Mit einem befristeten Angebot vom 01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025 soll es nun auch Personen vom 21. bis zum 30. Geburtstag ermöglicht werden, die HPV-Impfung gratis nachzuholen.

Dabei sind zwei Impfungen empfohlen. Die 2. Dosis sollte nach mindestens 6 Monaten bis maximal 12 Monaten verabreicht werden. Im Alter vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr handelt es sich bei Anwendung des 2-Dosen-Schemas um eine off-label-Anwendung, die laut Impfplan Österreich empfohlen wird.

Jahreswechsel 2023 / 2024

Erhöhung der Rezeptgebühr 2024

Die Rezeptgebühr beträgt ab 1. Jänner 2024 EUR 7,10 pro Packung. Alleinstehende Personen, deren monatliche Netto-Einkünfte EUR 1.217,96 nicht übersteigen, und Ehepaare, eingetragene Partnerschaften, Lebensgefährten, deren monatliche Netto-Einkommen EUR 1.921,46 nicht übersteigen, können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen.

Selbstbehalte und Heilbehelfe

Der Kostenanteil für Versicherte für Heilbehelfe beträgt im Jahr 2024  EUR 40,40.

Silvester 2023

Wir bedanken uns bei unseren Patientinnen und Patienten für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen ein gesundes neues Jahr 2024 mit vielen schönen Momenten!

Bitte um telefonische Voranmeldung

Um die Wartzezeit in der Ordination kurz zu halten, bitten wir Sie höflichst um telefonische Terminvereinbarung.

Wenn Sie ohne Termin die Ordination aufsuchen, müssen Sie unter Umständen mit erheblicher Wartezeit rechnen. Ausnahmen sind natürlich dringende Notfälle und Kinder bzw. Medikamentenabholung.

Wir bitten um Verständnis!

Grippe-Impfung ab 2. Oktober 2023 möglich

  • Im Herbst 2023 startet das österreichweit einheitliche „Öffentliche Grippeimpfprogramm Influenza“.
  • Der Impfstoff (Vaxigrip Tetra) ist in ausreichender Menge in der Ordination vorhanden.
  • Es ist ein Selbstbehalt von 7 Euro zu bezahlen.
  • Ausgenommen vom Selbstbehalt (Gratisimpfung) sind
    • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung – das gilt auch für Personen, die die Rezeptgebührenobergrenze erreicht haben und deshalb befreit sind.

COVID-19-Impfung

Experten warnen vor einer Herbst-Welle und empfehlen vor allem Risikogruppen (Alter über 65, Personen mit Diabetes, Herz-Kreislauf-, Nieren- oder Lungenerkrankungen, Krebs) sich gegen die neuen Varianten impfen zu lassen.

Der adaptierte Impfstoff XBB.1.5 ist ab September 2023 in der Ordination vorhanden, die Impfung kann nach Voranmeldung gratis durchgeführt werden.

Unbesetzte Wochenend-Dienste 2023

Da in unserem Sprengel (Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang, Eggern, Litschau, Brand-Nagelberg, Eisgarn, Reingers, Haugschlag) momentan mehrere Hausarztstellen unbesetzt sind, ist es leider aufgrund des Ärztemangels nicht möglich, alle Wochenend-Dienste zu besetzen.

Davon betroffen sind die Wochenenenden 14., 15. Jänner, 18., 19. Februar, 8., 9., 10. April, 13., 14. Mai, 15. August, 30. September, 1. Oktober und 30., 31. Dezember 2023.

An diesen Wochenenden gibt es keinen diensthabenden Arzt in unserem Sprengel.
Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an einen diensthabenden Kollegen in einem Nachbarsprengel oder an eine der Ambulanzen der Landeskliniken Gmünd und Waidhofen/Thaya.

Die aktuellen Empfehlungen, Ordinationen ausschließlich nach telefonischer Rücksprache aufzusuchen, betreffen auch den Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen.

Hinweis: Der kassenärztliche Wochenend- und Feiertagsdienst umfasst ausschließlich die Zeit zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr.

Ordinationsbetrieb ist von 9:00 bis 11:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin!

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450, in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19:00 bis 07:00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit §2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis.