Ordination geschlossen

25. bis 29. März 2024

Jahreswechsel 2023 / 2024

Erhöhung der Rezeptgebühr 2024

Die Rezeptgebühr beträgt ab 1. Jänner 2024 EUR 7,10 pro Packung. Alleinstehende Personen, deren monatliche Netto-Einkünfte EUR 1.217,96 nicht übersteigen, und Ehepaare, eingetragene Partnerschaften, Lebensgefährten, deren monatliche Netto-Einkommen EUR 1.921,46 nicht übersteigen, können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen.

Selbstbehalte und Heilbehelfe

Der Kostenanteil für Versicherte für Heilbehelfe beträgt im Jahr 2024  EUR 40,40.

Silvester 2023

Wir bedanken uns bei unseren Patientinnen und Patienten für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen ein gesundes neues Jahr 2024 mit vielen schönen Momenten!

Bitte um telefonische Voranmeldung

Um die Wartzezeit in der Ordination kurz zu halten, bitten wir Sie höflichst um telefonische Terminvereinbarung.

Wenn Sie ohne Termin die Ordination aufsuchen, müssen Sie unter Umständen mit erheblicher Wartezeit rechnen. Ausnahmen sind natürlich dringende Notfälle und Kinder bzw. Medikamentenabholung.

Wir bitten um Verständnis!

Grippe-Impfung ab 2. Oktober 2023 möglich

  • Im Herbst 2023 startet das österreichweit einheitliche „Öffentliche Grippeimpfprogramm Influenza“.
  • Der Impfstoff (Vaxigrip Tetra) ist in ausreichender Menge in der Ordination vorhanden.
  • Es ist ein Selbstbehalt von 7 Euro zu bezahlen.
  • Ausgenommen vom Selbstbehalt (Gratisimpfung) sind
    • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung – das gilt auch für Personen, die die Rezeptgebührenobergrenze erreicht haben und deshalb befreit sind.

COVID-19-Impfung

Experten warnen vor einer Herbst-Welle und empfehlen vor allem Risikogruppen (Alter über 65, Personen mit Diabetes, Herz-Kreislauf-, Nieren- oder Lungenerkrankungen, Krebs) sich gegen die neuen Varianten impfen zu lassen.

Der adaptierte Impfstoff XBB.1.5 ist ab September 2023 in der Ordination vorhanden, die Impfung kann nach Voranmeldung gratis durchgeführt werden.

Unbesetzte Wochenend-Dienste 2023

Da in unserem Sprengel (Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang, Eggern, Litschau, Brand-Nagelberg, Eisgarn, Reingers, Haugschlag) momentan mehrere Hausarztstellen unbesetzt sind, ist es leider aufgrund des Ärztemangels nicht möglich, alle Wochenend-Dienste zu besetzen.

Davon betroffen sind die Wochenenenden 14., 15. Jänner, 18., 19. Februar, 8., 9., 10. April, 13., 14. Mai, 15. August, 30. September, 1. Oktober und 30., 31. Dezember 2023.

An diesen Wochenenden gibt es keinen diensthabenden Arzt in unserem Sprengel.
Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an einen diensthabenden Kollegen in einem Nachbarsprengel oder an eine der Ambulanzen der Landeskliniken Gmünd und Waidhofen/Thaya.

Die aktuellen Empfehlungen, Ordinationen ausschließlich nach telefonischer Rücksprache aufzusuchen, betreffen auch den Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen.

Hinweis: Der kassenärztliche Wochenend- und Feiertagsdienst umfasst ausschließlich die Zeit zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr.

Ordinationsbetrieb ist von 9:00 bis 11:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin!

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450, in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19:00 bis 07:00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit §2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis.

Jahreswechsel 2022/2023

Erhöhung der Rezeptgebühr 2023

Die Rezeptgebühr beträgt ab 1. Jänner 2023 je Packung EUR 6,85. Alleinstehende Personen, deren monatliche Netto-Einkünfte EUR 1.110,26 nicht übersteigen, und Ehepaare, deren monatliche Netto-Einkommen EUR 1.751,56 nicht übersteigen, können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen.

Selbstbehalte und Heilbehelfe

Der Kostenanteil für Heilbehelfe beträgt im Jahr 2023 mindestens EUR 39,–.

Erhöhung des Pflegegeldes 2023

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es beträgt ab 1. Jänner 2023 nach dem Bundespflegegeldgesetz:

Stufe 1: EUR 175,–
Stufe 2: EUR 322,70
Stufe 3: EUR 502,80
Stufe 4: EUR 754,–
Stufe 5: EUR 1.024,20
Stufe 6: EUR 1.430,20
Stufe 7: EUR 1.879,50

Corona, COVID-19

Wenn Sie unter Husten, Fieber, sonstigen Erkältungssymptomen leiden,
rufen Sie uns an (02859 7320).
Wir können Sie telefonisch beraten und behandeln und krank schreiben.

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Verzichten Sie auf den Arztbesuch, wenn nicht unbedingt notwendig

Medikamente können wie gewohnt telefonisch (02859 7320) oder per FAX (02859 7320 4) bestellt werden sowie nach Absprache in der Ordination abgeholt werden.

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Bei Verdacht auf eine Infektion: 1450

Telefonische Gesundheitsberatung

Ärztenachtdienst

Niedergelassene Ärzte und Ärzte des Krankenhauses Gmünd sind zur Versorgung der Bevölkerung
  • täglich von 19:00 Uhr – 07:00 Uhr
  • unter der Telefonnummer 141 (ohne Vorwahl) bzw. an Wochenden 141 oder 0664 8188011 erreichbar.
Unter dieser Nummer meldet sich ein Arzt, der als Koordinator die weiteren Schritte für Sie veranlaßt.