Erhöhung der Rezeptgebühr 2023
Die Rezeptgebühr beträgt ab 1. Jänner 2023 je Packung EUR 6,85. Alleinstehende Personen, deren monatliche Netto-Einkünfte EUR 1.110,26 nicht übersteigen, und Ehepaare, deren monatliche Netto-Einkommen EUR 1.751,56 nicht übersteigen, können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen.
Selbstbehalte und Heilbehelfe
Der Kostenanteil für Heilbehelfe beträgt im Jahr 2023 mindestens EUR 39,–.
Erhöhung des Pflegegeldes 2023
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es beträgt ab 1. Jänner 2023 nach dem Bundespflegegeldgesetz:
Stufe 1: EUR 175,–
Stufe 2: EUR 322,70
Stufe 3: EUR 502,80
Stufe 4: EUR 754,–
Stufe 5: EUR 1.024,20
Stufe 6: EUR 1.430,20
Stufe 7: EUR 1.879,50