COVID-19-Impfung: Auffrischung
Josef Ziegler2022-12-18T11:55:46+02:00
Auffrischungsimpfung (4. Impfung mit dem angepassten Impfstoff wahlweise von BioNTech Pfizer oder Moderna)
Termine:
nach telefonischer Anmeldung (02859 7320), ab 13:00 Uhr
Samstag, 7. Jänner 2023
Freitag, 13. Jänner 2023
Freitag, 20. Jänner 2023
Freitag, 27. Jänner 2023
Immunkompetente Personen von 12 bis 64 Jahren
Erste Daten weisen darauf hin, dass eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) bei immunkompetenten Personen bei den derzeit zirkulierenden Virusvarianten nur vorübergehend und kurzfristig zu einer verbesserten Schutzwirkung gegen eine SARS-CoV-2 Infektion bzw. eine COVID-19-Erkrankung führt. Eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) wird daher für gesunde, immunkompetente Personen dieser Altersgruppe derzeit NICHT empfohlen, auch nicht für immunkompetentes Gesundheitspersonal. Auf persönlichen Wunsch kann jedoch eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) dennoch frühestens ab 4 Monaten, besser aber erst ab 6 Monaten nach der Grundimmunisierung (3. Impfung) verabreicht werden. Personen mit Impfwunsch sollte eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) nicht vorenthalten werden.
Eine allgemeine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) ist nach aktuellem Wissensstand erst vor der voraussichtlich nächsten Infektionswelle im Winter 2022 zu erwarten.
Risikopersonen und Personen von 65 bis 79 Jahren
Jenen Personen mit Vorerkrankungen und Umständen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 bedingen können, bei denen ein kürzeres Anhalten des Impfschutzes zu erwarten ist, kann frühestens ab 4 Monaten, optimaler Weise ab 6 Monaten nach der Grundimmunisierung (3. Impfung) nach ärztlicher individueller Nutzen-Risiko-Abwägung eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) verabreicht werden.
Alle Personen ab 80 Jahren
Bei Personen ab 80 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) frühestens 4 Monate, jedenfalls aber ab 6 Monate nach der Grundimmunisierung (3. Impfung) empfohlen.